Nachsorge und Prognose

Prognose

Gliome sind nicht heilbar. Die Frage nach der Prognose ist somit eine Frage nach der Lebenserwartung mit Gliom. Diese unterscheidet sich stark von Mensch zu Mensch, da sie von mehreren Faktoren abhängig ist, z. B.
Vorliegen molekularer Marker (bspw. eine IDH-Mutation)
Gliom-Typ bzw. WHO-Grad
Resektionsgrad (wieviel der Tumormasse entfernt werden konnte)
Alter und Allgemeinzustand der Patientin bzw. des Patienten
Lage des Tumors
Niedriggradige Gliome (WHO-Grad 2) haben im Allgemeinen eine bessere Prognose als Gliome des WHO-Grades 3 und 4. Ein jüngeres Alter und ein besserer Allgemeinzustand bei der Diagnose sind wichtige therapieunabhängige Prognosefaktoren, die mit günstigen Ergebnissen bei Erwachsenen mit Gliomen verbunden sind.

Mittlere Überlebensraten

Gliome mit IDH-MutationGliome mit IDH-Wildtyp (ohne IDH-Mutation)
AstrozytomeOligodendrogliome
je nach WHO-Grad 3-14 Jahreüber 15 Jahreunter 2 Jahre*
* Bei günstigen prognostischen Faktoren, wie z. B. methyliertem MGMT-Promotor, auch Überlebenszeiten von deutlich über 2 Jahren möglich.

Tabelle adaptiert nach: Miller 2023; Ostrom 2022; Steidl 2021, Iwadate 2018, Tesileanu 2020
Als genereller Grundsatz der Gliom-Therapie gilt, Lebenszeit mit möglichst hoher Lebensqualität zu gewinnen. Informationen und Hinweise zum Leben mit Gliom erhalten Sie im gleichnamigen Bereich dieser Webseite.
Familie

Nachsorge bei Hirntumoren

Die Nachsorge erfüllt den Zweck, die Wirksamkeit und die Langzeitverträglichkeit Ihrer Behandlung zu prüfen und Sie nach Therapieabschluss regelmäßig auf ein Rezidiv (Krankheitsrückfall) zu untersuchen. Sollten Sie noch Beschwerden durch die Erkrankung oder Therapie haben, dann dient die Nachsorge auch dazu, diese zu behandeln. Ebenso werden Nachsorgetermine häufig genutzt, um Sie über Neuigkeiten in der Therapie zu informieren oder um Alltagsschwierigkeiten zu besprechen.

Nachsorgetermine finden früh in der Behandlung häufiger statt und im späteren Verlauf der Therapie etwa alle 3 bis 6 Monate. Die Häufigkeit hängt von Ihrem Behandlungsplan und Ihren möglichen Beschwerden oder Einschränkungen ab.

Zur Nachsorge gehören eine neurologische und ggf. eine internistische Untersuchung sowie eine Blutuntersuchung. Zudem wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einige Fragen stellen. Sprechen Sie bei den Terminen alle Veränderungen an, die Ihnen seit dem letzten Arzttermin aufgefallen sind. Hilfreich hierfür ist, ein Tagebuch über Ihre Nebenwirkungen, Symptome und andere Auffälligkeiten zu führen.
Haben Sie (neue) Nebenwirkungen oder Symptome?
Wie kommen Sie mit Ihrer aktuellen Medikation zurecht?
Wie ist Ihre geistige Leistungsfähigkeit aktuell?
Erleben Sie Einschränkungen im Alltag?

Rezidive (Krankheitsrückfälle) oder Progresse (Tumorwachstum bei Resttumor) erkennen

Ein Gliom kann leider selbst nach einer vollständigen Entfernung des Tumorgewebes erneut auftreten – zumeist in der ursprünglichen Tumorregion (Lokalrezidiv), seltener auch an anderer Stelle im zentralen Nervensystem. Um ein Rezidiv oder ein Fortschreiten der Erkrankung möglichst früh zu erkennen, werden bei Ihren Nachsorgeterminen nach Therapieabschluss neurologische und bildgebende Untersuchungen (in der Regel MRT) durchgeführt.

Reha

Nachdem die OP oder Strahlentherapie abgeschlossen ist, können Sie mit Ihrem Behandlungsteam besprechen, ob und wann ein Reha-Aufenthalt für Sie sinnvoll ist. Benötigen Sie direkt nach der Therapie intensive Unterstützung, kann die Reha unmittelbar im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Im diesem Fall sprechen wir von einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Die Notwendigkeit für eine AHB beurteilt die behandelnde Neurochirurgin bzw. der Neurochirurg. Kommt es erst nach der akuten Heilungsphase bzw. der Klinikentlassung zu Beschwerden oder sollen langfristige Einschränkungen verbessert werden, kann eine Reha auch noch Wochen oder Monate nach der Behandlung erfolgen.

In der Reha wird Ihnen dabei geholfen, Ihre körperliche Beweglichkeit und eventuelle Sprachstörungen zu verbessern (Physio-/Ergotherapie, Logopädie). Außerdem bietet die Reha Chancen, sozialrechtliche Fragen zu klären, z. B. in Bezug auf Ihre berufliche Situation. Fragen rund um Leistungsansprüche und Anträge sollten Sie schon während Ihres Krankenhausaufenthaltes besprechen – fragen Sie gezielt nach einer Beratung durch den Sozialdienst.

Sie haben die Möglichkeit:

  • die Reha stationär durchzuführen, also sich in eine Reha-Klinik aufnehmen zu lassen, oder
  • die Reha ambulant durchzuführen, also nur zu den Therapieeinheiten in die Klinik zu gehen und die übrige Zeit zu Hause zu verbringen.
Anlaufstellen für Reha-Kliniken finden Sie im Service-Bereich.